Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026 · bytenight, Nicolas Götz

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Nicolas Götz, bytenight, Kübelstein 23, 96110 Scheßlitz (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Softwareentwicklung, Beratung und damit verbundene Leistungen.
  2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  3. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
  3. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der individuellen Projektvereinbarung.
  2. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Vergütung und Zeitplan führen.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge und Hilfsmittel einzusetzen, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
  2. Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verlängern sich in diesem Fall angemessen.
  3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den ihm überlassenen Materialien verfügt.

§ 5 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Der Auftragnehmer nimmt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch; es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
  2. Bei Projekten ab einem Gesamtvolumen von 1.000 € ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von 30 % des Gesamtbetrags bei Vertragsschluss zu verlangen.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.
  5. Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen einzustellen.

§ 6 Nutzungsrechte und Urheberrecht

  1. Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an dem erstellten Werk für den vertraglich vereinbarten Zweck.
  2. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte am erstellten Werk beim Auftragnehmer.
  3. Verwendet der Auftragnehmer Open-Source-Software oder Komponenten Dritter, verbleiben diese unter ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf entsprechende Lizenzverpflichtungen hin.
  4. Der Auftragnehmer behält das Recht, die erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu nennen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
  5. Allgemeine Methoden, Konzepte, Frameworks und Know-how des Auftragnehmers verbleiben bei diesem und können in anderen Projekten weiterverwendet werden.

§ 7 Abnahme und Gewährleistung

  1. Soweit ein Werkvertrag vorliegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, das Werk innerhalb von 14 Kalendertagen nach Fertigstellungsmitteilung abzunehmen oder etwaige Mängel schriftlich zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist ohne Rüge gilt das Werk als abgenommen.
  2. Geringfügige Mängel, die die Nutzbarkeit des Werkes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
  4. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen.

§ 8 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Höhe der für das jeweilige Projekt vereinbarten Vergütung.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  5. Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Datensicherung selbst verantwortlich.

§ 9 Geheimhaltung

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
  2. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder dem Empfänger bereits vor Vertragsschluss bekannt waren.
  3. Die Geheimhaltungspflicht besteht für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für 3 Jahre nach dessen Beendigung.

§ 10 Datenschutz

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
  2. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
  3. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

  1. Projektverträge enden mit vollständiger Abnahme der vereinbarten Leistungen.
  2. Laufende Wartungs- oder Retainer-Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere bei Zahlungsverzug des Auftraggebers trotz Mahnung vor.
  4. Bei Kündigung hat der Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: Juni 2026 · Nicolas Götz · bytenight · Kübelstein 23 · 96110 Scheßlitz